Abgestimmte Pflegeüberleitung ist sinnvoll und nützlich für alle Beteiligte

Oct 17 2017

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Die Überleitung pflegebedürftiger Menschen von einer betreuenden und pflegenden Einrichtung nach Hause oder in eine andere Einrichtung sollte reibungslos erfolgen.

Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch erklärt: „Wenn Menschen in einer Einrichtung gepflegt und betreut werden, gibt es eine Fülle von Informationen, die eben diesen Menschen betreffen. Sei es die Adresse von Angehörigen, Information zur Medikamentenversorgung oder zum gesundheitlichen Zustand, diese Daten sind sehr wichtig. Es kann durchaus vorkommen, dass bei einem Wechsel der Einrichtung oder bei einer Entlassung nach Haus aus dem Krankenhaus gerade diese wichtige Information nicht für einen Pflegedienst abrufbar ist. Der Fachdienst Soziale Hilfen im Wetteraukreis hat mit weiteren Akteuren im Gesundheits- und Pflegewesen eine Lösung erarbeitet, um diese Angaben zu sichern.“

 

Die so genannte Pflegeüberleitung hat das Ziel, einen Wechsel zwischen verschiedenen ambulanten und (teil-) stationären Einrichtungen abzustimmen.

Ein neues, einheitliches Formular zur Überleitungspflege soll hierbei nützlich sein. Mit Hilfe dieses Überleitungsbogens sollen sämtliche, relevante Informationen erfasst werden, die eine übersichtliche Darstellung über die Pflege-/Hilfebedürftigkeit der Betroffenen gewährleistet und einheitlich von den Institutionen des Gesundheitswesens und des sozialen Netzwerks Pflege angewendet werden kann.

 

Den Überleitungsbogen steht auf der Homepage des Wetteraukreises unter www.wetteraukreis.de / Service / Soziales / Downloads / Pflegeüberleitung zum download bereit als beschreibbare pdf-Datei.

 

„Ich würde mich, im Interesse aller Betroffenen, sehr darüber freuen, wenn der Überleitungsbogen zum Standard im Wetteraukreis wird.“, regt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch an.

 

Bildunterschrift: Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch begutachtet den Überleitungsbogen mit Eva van Aken, Pflegefachberaterin im Fachdienst Soziale Hilfen

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