Alle Schlachtbetriebe im Wetteraukreis sind geprüft - gute Ergebnisse erzielt

Jul 11 2019

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Die Landesregierung Hessen hat die Landkreise und kreisfreie Städte angewiesen, bis zum 30.06. alle Schlachtbetriebe überprüft zu haben. Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch: "Wir sind schon vor Fristablauf mit der Prüfung fertig."

Seit 2009 müssen alle Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe, auch die selbst schlachtenden bäuerlichen Betriebe, eine EU-Zulassung haben. Ausgenommen sind Betriebe, die nicht selbst schlachten, sondern lediglich Fleisch zerlegen, Fleischerzeugnisse herstellen und diese zu mehr als 66 Prozent über die eigene Ladentheke vermarkten. Auch Betriebe, die in geringem Umfang Geflügel und Hasentiere selbst schlachten und regional vermarkten sowie die Hausschlachtungen für den Eigenbedarf benötigen keine Zulassung.

Im Wetteraukreis gibt es 40 EU-zugelassene Betriebe, die selbst Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen schlachten.

Dies ist im Vergleich zu den anderen Kreisen in Hessen die Spitzenposition. Es handelt sich dabei um kleinere und mittlere handwerkliche Schlachtbetriebe und Metzgereien, Direktvermarkter sowie um den Genossenschaftsschlachthof in Büdingen.

Die Überprüfung der Schlachtbetriebe und der Schlachtprodukte hinsichtlich der Hygiene und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben obliegt dem Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz. Daneben ist ein wichtiger Teil dieser Aufgaben auch die Beratung zu den gesamten Verfahrensabläufen sowie bei Verfahren zur EU-Zulassung von Betrieben.

„Die umfassende Prüfung aller Betriebe im Wetteraukreis hat ein sehr gutes bis gutes Ergebnis gebracht. Ich kann mit Fug und Recht sagen, der Tierschutz beim Schlachten und die Hygiene ist sicher im Wetteraukreis“, stellt Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch fest.

Neue Vorgaben ab 2020

Auf die Schlachtbetriebe kommen jetzt neue Vorgaben zur Elektrobetäubung zu. Obwohl die derzeitigen Betäubungsanlagen noch gut funktionieren, müssen sie ab dem Stichtag 08.12.2019 eine Elektrobetäubungsanlage besitzen, die bei jeder Betäubung die Stromstärke und die Haltedauer dokumentiert. Die Dokumentation muss dann bei der amtstierärztlichen Kontrolle vorgelegt werden. Die Überwachung einer korrekten Betäubung und die Identifikation von Bedienungsfehlern werden dadurch erleichtert und es wird damit ein wichtiger Beitrag zum tierschutzgerechten Schlachten  geleistet.

Der überwiegende Teil der 40 Betriebe muss diese teure, neue Betäubungsanlage für seinen Betrieb noch erwerben, um die EU-Zulassung zu behalten und weiter Schweine schlachten zu können.

„Die Kosten, die zur Erfüllung der Vorgaben des Labels bei den Tierhaltern und Schlachtbetreiben anfallen, werden die Verbraucher mit tragen müssen“, so Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch. „Dennoch: Tierschutz ist Verbraucherschutz. Ich hoffe sehr, dass unsere Schlachtbetriebe trotz der Kostenbelastung dennoch weiter ihre Arbeit auf dem jetzt überprüften hohen qualitativen Niveau ausüben werden.“

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