Die Jagdbehörde und ihre Aufgaben

Jan 17 2019

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Um das Gleichgewicht im Wald zu erhalten, schreibt die Untere Jagdbehörde Abschusspläne für Reh- und Rotwild vor, die mit Forstvertretern und Eigentümern abgestimmt sind.

Insgesamt wurden in diesem Jahr rund 2.500 Waschbären erlegt, in Fallen gefangen und dann erlegt beziehungsweise kamen im Straßenverkehr um. Der possierliche Waschbär weckt bei den meisten große Sympathien. Wer jedoch einen Waschbären im Dachstuhl oder im Garten hatte, der sieht das ganz anders. Die Tiere sorgen nicht nur für große Verluste bei Singvögeln, weil sie mit ihren geschickten Händen auch spezielle Nisthöhlen ausräumen können. Weggeworfene Lebensmittel auf dem heimischen Komposthaufen stellen für sie einen gedeckten Tisch dar, den sie kaum verschmähen können. „Und sind die Tiere erst einmal in den Städten und Dörfern, können sie schnell erhebliche Schäden verursachen“, so Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch.

Der Abschuss dient dem gesunden Bestand

Ähnlich hoch wie bei den Waschbären ist die Gesamtstrecke der Füchse. 2.130 wurden zur „Strecke“ gebracht, 1.725 erlegt, 154 in Fallen gefangen, 251 kamen im Straßenverkehr um. Hohe Abschusszahlen gab es auch beim Rehwild mit 4.600 und beim Schwarzwild (Wildschweine) mit 4.415. Die Zahl des erlegten Rot- und Damwilds (Hirsche) war mit insgesamt 86 deutlich geringer. „Das Damwild kommt gelegentlich im Bereich Büdingen vor. Es stammt möglicherweise aus den früheren fürstlichen-, heute Constantia - Forst Revieren, wo es immer mal wieder durch defekte Zäune schlüpft, oder auch mal über einen Zaun hinweg springt. Im Taunus hingegen findet man nur Rotwild“, begründet Hans Hess die niedrigen Zahlen.

Erfasst werden bei den Streckenlisten aber auch Federwild wie etwa Nilgänse, von denen 329 geschossen wurden, außerdem Rabenkrähen, hier wurden 1.029 geschossen, und Elstern, die um 569 Exemplare dezimiert wurden. „Das hört sich erst einmal ziemlich schlimm an, tatsächlich aber dient es einem gesunden Bestand, zumal viele Raubtiere keine natürlichen Feinde haben. Da muss der Mensch eben eingreifen. Am Jahresende müssen dann alle Reviere ihre Abschusszahlen vorlegen. Die werden in den Streckenlisten aufgenommen und von den Kreisen an die beim Hessischen Umweltministerium angesiedelte Oberste Jagdbehörde weitergegeben“, erläutert Hans Hess.

Jeder Grundbesitzer im Außenbereich ist Jagdgenosse

Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es dafür eines aktiven Beschlusses oder eines anderen Willensaktes bedarf. Mitglieder der Jagdgenossenschaft, die Jagdgenossen, sind Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu diesem Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine Fläche von mindestens 200 Hektar umfassen.

Jäger ersetzen Wildschäden

Die Jagdgenossenschaft jagt dann in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres Jagdbezirks an einen oder mehrere Jäger. Für die Jagdgenossenschaft liegt der Vorteil darin, dass Wildschäden ersetzt werden. Diese Pflicht Wildschäden zu ersetzen wird aber ganz überwiegend in den Jagdpachtverträgen auf die Jagdpächter übertragen. Daher haben diese auch ein Interesse daran, den Wildbestand zu regulieren, damit keine allzu hohen Schäden entstehen.

Bild: Hans Hess ist nicht nur Leiter der Unteren Jagdbehörde, sondern auch selbst passionierter Jäger

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