Effektive Zusammenarbeit zwischen Jugendamt des Wetteraukreises und dem Jobcenter Wetterau im Interesse der Betroffenen

Apr 25 2018

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Die Jugendhilfe des Wetteraukreises und das Jobcenter Wetterau haben zwar unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, dennoch werden einige Fälle von beiden Behörden bearbeitet. Genau in diesen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit notwendig.

„Gerade bei den manchmal sehr komplexen Fällen, die einerseits den Wetteraukreis, aber auch das Jobcenter betreffen, ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit strukturiert erfolgt. Ein aktueller Fall, der gerade die Jugendhilfe und das Jobcenter längere Zeit intensiv beschäftigt hatte, konnte mit einem, für die Familie guten Ergebnis geklärt werden“, so Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Die Qualität der Kooperationsbeziehungen zwischen dem Wetteraukreis, hier vor allem der Bereich Jugend, mit dem Jobcenter ist manchmal entscheidend für eine erfolgreiche Leistungserbringung aus den jeweiligen Rechtsgebieten und Verzahnung der verschiedenen Hilfsangebote. Gemeinsam können passende Lösungen für Schwierigkeiten gefunden werden, die dem gemeinschaftlichen Ziel einer gelungenen beruflichen und sozialen Integration, wie auch der familiären Stabilisierung dienen. Der Beratungs- und Fachkompetenz sowie dem Einfühlungsvermögen des jeweiligen Fallmanagements kommt gerade bei sensiblen Problemstellungen eine große Bedeutung zu.

In dem aktuellen Fall hatte ein schwerer Schicksalsschlag Anne P. (Name geändert) und ihre beiden Söhne und die Tochter getroffen. Die minderjährigen Kinder benötigten intensive Unterstützung durch begleitende Jugendhilfe, Frau P. war gesundheitlich angegriffen. Hier hätte es zu einem Zielkonflikt kommen können, denn das Jobcenter hätte auf der Eingliederung der Mutter in eine Arbeit bestehen können. Durch den sensiblen Umgang in dieser besonderen Konstellation zwischen dem Fallmanagement des Jobcenters und des Sozialarbeiters des Jugendamtes mit Frau P., konnte diese zur Mitwirkung bei der Jugendhilfemaßnahme bewegt werden. Dadurch stabilisierte sich die Situation der drei Kinder und sie haben sich sehr positiv in den letzten Monaten entwickelt, die schulischen Leistungen sind gut und sie haben wieder Freude am Leben gefunden. In diesem Fall hatte das Jobcenter Rücksicht auf die sehr komplexe Situation der Familie genommen und jetzt, nachdem sich die Situation wieder entspannt hat, konnte Frau P. erfolgreich in eine Arbeitsstelle vermittelt werden.

„Wichtige Voraussetzung für die Bearbeitung komplexer Fälle ist die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses über die jeweiligen Leistungen bei allen Beteiligten. Hier wurde eine kluge Entscheidung von beiden Behörden gemeinsam getroffen, die nicht zuletzt der strukturierten Zusammenarbeit zu verdanken ist“, so die Sozialdezernentin. „Die unterschiedlichen Ausrichtungen der beiden Institutionen können zu Problemen in der Praxis führen. So ist Ziel der Jugendhilfe die Persönlichkeitsentwicklung, wobei die Situation des Einzelnen immer Ausgangspunkt der Hilfe ist. Das Jobcenter hat den Auftrag der Arbeitsmarktintegration. Ich freue mich, dass die Jugendhilfe und das Jobcenter ihre gute Kooperation hier zielorientiert in der Praxis umgesetzt haben. Dies zeugt von einer strukturierten Zusammenarbeit und damit einer Professionalität im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“

Bildunterschrift: Bernhard Wiedemann (Geschäftsführer Jobcenter Wetterau), Stephanie Becker-Bösch und Simone Schestakoff (Fachbereichsleitung Jugend und Soziales)

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