Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch: Wo es nichts zu holen gibt, kann auch nichts gefordert werden

Jun 06 2019

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Mit diesen Worten kommentiert Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch die Pressemitteilung der Bad Vilbeler FDP zum Thema Rentenberatung.

„Die Pflicht der Städte und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern bei Anträgen auf Sozialleistungen zu helfen und zu beraten ergibt sich aus dem Ersten Sozialgesetzbuch (SGB I). Die Kommunen haben danach Gemeindeauskunftsstellen vorzuhalten. Diese haben vor allem die Aufgabe, Anträge auf alle Leistungen der Sozialgesetzgebung aufzunehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, beim Ausfüllen zu helfen, auf fehlende Unterlagen hinzu weisen und an den zuständigen Träger zu senden oder den antragstellenden Personen die korrekte Anschrift der zuständigen Behörde mitzuteilen“, so Becker-Bösch. „Aufgabe der Stadt Bad Vilbel war nie eine konkrete Rentenberatung durchzuführen, sondern nur bei der Antragstellung auf Sozialleistungen - gleich welcher Art - behilflich zu sein. Diese Aufgabe hat die Stadt weiterhin und ist auch gesetzlich dazu verpflichtet.“

 

Weitergehende Aufgaben haben die Kommunen nicht, dafür jedoch die Kreisverwaltung: Seit 1. April gibt es beim Wetteraukreis ein Versicherungsamt auf der Grundlage des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Hintergrund ist eine entsprechende Verordnung des Landes Hessen, die Landkreise und kreisfreie Städte dazu verpflichtet, eine Stelle einzurichten, die in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung unter anderem Auskünfte erteilt, fachlich fundiert berät und Anträge aufnimmt. Im Fokus steht vor allem die gesetzliche Rentenversicherung.

 

„Ich glaube es wird gerade deutlich, dass unsere Kommunen und insbesondere die dortigen Kommunalpolitiker nicht wissen, was ihre Aufgabe als Gemeindeauskunftsstelle ist“, lautet das Fazit der Ersten Kreisbeigeordneten. „Das Versicherungsamt des Wetteraukreises ist in unseren Verwaltungsstellen in Friedberg und in Büdingen für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Eine Ausweitung dieses Angebotes kommt auch aufgrund der besonderen Wünsche der FDP in Bad Vilbel nicht in Betracht, da es nicht gesetzlicher Auftrag des Wetteraukreises ist. Jedoch sollten die kommunalen Vertreter über ihre eigene Verpflichtung zur Auskunft im Sinne einer kundenfreundlichen und modernen Verwaltung für ihre Bürgerinnen und Bürger nachdenken.“

 

Bild: Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch

 

 

 

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