Neue Regelung für bestehende Betriebe bei Weideschlachtung

Jun 24 2020

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Für die seit November 2019 gültigen Auflagen zur Weideschlachtung hat der Wetteraukreis für bestehende Betriebe mit bereits erteilter Genehmigung neue Regelungen erlassen. Das teilte Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch nun mit.

Auch im Wetteraukreis können einzelne ganzjährig im Freiland gehaltene Rinder mit Genehmigung der zuständigen Behörde direkt im Haltungsbetrieb mittels Kugelschuss getötet werden. Den Tieren wird so der Transportstress in die Schlachtbetriebe erspart.

Um ein einheitliches Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, erließ der Wetteraukreis im November 2019 neue Auflagen für die tiergerechte und stressfreie Schlachtmethode. Die Nebenbestimmungen sehen nun unter anderem ein Areal von maximal 15m x15m vor, indem die Tiere frühzeitig durch Anfüttern an den Bereich zu gewöhnen sind, um das Risiko von Fehlschüssen zu minimieren.

Diese Auflage führte jedoch bei einem Betrieb in der Wetterau zu großen Bedenken und Kritik, da das Einpferchen der Tiere, nach eigenen Angaben zu Angst und Stress führe und in einem Fall eine Schlachtungen nicht möglich gewesen wäre. Eine frühzeitige Angewöhnung der Tiere an das Areal sei offenkundig nicht möglich gewesen.

In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Regionalbauernverbands Wetterau- Frankfurt Florian Dangel, der Vorsitzenden Andrea Rahn-Farr und Kreislandwirt Michael Schneller  erarbeitete Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch nun neue Regelungen für diesen Altbetrieb, der bereits den Kugelschuss ausführe, Abhilfe zu schaffen.

Die neue Regelung betrifft gerade die umstrittene Frage der Einfriedung. Wie Becker-Bösch mitteilt, empfehle der Wetteraukreis zwar weiterhin dem Bestandshof ein eingefriedetes Areal um das Fehlschussrisiko zu reduzieren. Durch die neue Regelung sei es dem Betrieb mit bereits erteilter Genehmigung nun jedoch möglich, den Kugelschuss ohne Umzäunung durchzuführen, wenn sich die Tiere nicht mehr an das Areal gewöhnen lassen und somit einer Stresssituation ausgesetzt werden. Die neue Regelung sieht allerdings auch vor, dass im Falle eines Fehlschusses die ausschließliche Haftung beim Halter liegt.

„Diese Regelung gilt jedoch nur für die jetzigen Eigentümer des Altbetriebes“, teilte die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin mit. „Es ist mir ein Anliegen, unsere landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin zu unterstützen, unsere Direktvermarkter zu fördern und gerade eine nachhaltige Arbeit im Bereich der Viehzucht zu verankern. Daher war es mir gerade bei der Diskussion um die neuen Auflagen zum Kugelschuss der Dialog und Austausch zum Regionalbauernverband sehr wichtig. Die aufgeführten Kritikpunkte und Anregungen habe ich daher gerne aufgegriffen und hoffe nun, dass die neue Regelung zu einer Arbeitserleichterung im Betrieb führt.“

Bildunterschrift: Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch erlässt neue Regelung bei der Weideschlachtung.

 

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