Reform der Notfallversorgung nicht akzeptabel

Mar 17 2020

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Ein Referentenentwurf des Gesundheitsministerium sieht vor, dass Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Standorten ersetzt werden. Für den Wetteraukreis würde dies die Versorgung in den Krankenhäusern stark schwächen. Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Becker-Bösch und Bundestagsabgeordnete Bettina Müller kritisieren die Pläne deutlich.

Das Gesundheitsministerium sieht eine Dringlichkeit in der Novellierung der ambulanten Notfallversorgung und hat daher einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der den bewährten Rettungsdienst als kommunale Aufgabe in bestehender Form abwerten würde. Auch integrierte Notfallzentren sind geplant. Diese sollen künftig an bestimmten Krankenhäusern gemeinsam von Kliniken und der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben werden. Standorte für die integrierten Notfallzentren sollen laut Entwurf in Hessen nur Kliniken mit einer hohen Bettenzahl werden.

"Grundsätzlich muss im Bereich der Notaufnahme zwischen zwei Patientenströmen unterschieden werden. Zum einen über die geregelte Zuführung über de Rettungsdienste, zum anderen über Eigeninitiativen der Patienten. Mit dem angedachten neuen System der Vergabe würden die Wetterauer Kliniken durch den Rettungsdienst nicht mehr angefahren werden. So würde ein Patient, der jetzt zum Beispiel nach Bad Nauheim gebracht wird, mit der neuen Regelung nach Gießen transportiert werden. Eine schnelle Hilfeleistung in Notfällen wäre beeinträchtigt und Rettungsdienste müssten längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen. Das Gesundheitszentrum Wetterau wäre aufgrund der neuen Verteilung definitiv keine Anlaufstelle. Das ist eine gravierende Verschlechterung der Versorgungslage im Wetteraukreis", schildert Gesundheitsdezernentin Becker-Bösch.

Krankenhäuser, die kein Standort eines INZ sind, sollen zudem laut Referentenentwurf mit einem Vergütungsabschlag von 50 Prozent regelrecht bestraft werden, wenn die dennoch die ambulante Notfall-Leistung erbringen. Zudem hätten die Pläne erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Struktur und Finanzierung des kommunalen Rettungsdienstes. "Das gute Zusammenwirken von Kommunen, Hilfsorganisationen und Kostenträger würde durch die neue Regelung ausgehebelt werden. Landkreise müssten durch den Referentenentwurf zugunsten bundeszentraler Vorschriften nicht unerhebliche Bereiche ihrer Organisationseinheit aufgeben. Das können wir nicht einfach so hinnehmen.

Eine solche Regelung sei nicht akzeptabel, unterstützt auch Bundestagsabgeordnete Bettina Müller die Wetterauer Gesundheitsdezernentn. "Aufgrund der geplanten gesetztlichen Regelung ist zu befürchten, dass nicht ein Drittel der bestehenden Krankenhäuser ein INZ bekommen wird. Die Gestaltungskompetenzen der Länder würden durch die geplanten gesetzlichen Regelungen in Frage der Krankenhausplanung, als auch im Rahmen der Rettungsdienste verloren gehen."

 

 

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