Sozialdezernentin Becker-Bösch: Neuanträge auf Unterhaltsvorschuss noch bis Ende September beantragen

Sep 26 2017

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Wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet und der Plan einer harmonischen Familie platzt, dann steht ein Elternteil vor einem großen Problem: Der Partner ist weg, dessen Einkünfte auch, die Kosten für die Kinder aber bleiben. Nur häufig müssen sie jetzt von einer Person getragen werden. Wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen will oder kann, dann springt der Staat ein.

Seit 1980 gibt es den sogenannten Unterhaltsvorschuss, bei dem die ausbleibenden Alimente durch den Staat vorgeschossen werden und, wenn möglich, beim Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden.

Bislang wurde dieser Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 72 Monate oder bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Seit dem 1. Juli 2017 hat sich das geändert: Jetzt kann auch Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragt werden.

Die Frist, um rückwirkend zum 1. Juli 2017 den Unterhaltsvorschuss zu bekommen, endet am 30. September. Darauf hat jetzt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch in einer Presseerklärung hingewiesen.

Wir haben mit Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch gesprochen:

Frage:

Frau Becker-Bösch, wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind seit der Neuregelung des Gesetzes eingegangen?

Antwort:

Bis dato waren es genau 1.009 Neuanträge. Das zeigt wie groß der Bedarf wirklich ist.

Frage:

Welche Verbesserungen gibt es neben der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr noch?

Antwort:

In der Vergangenheit gab es ein Zeitlimit. Die längste Bezugsdauer lag bei 72 Monaten, also sechs Jahren. Die Begrenzung ist nun vollkommen gestrichen und das zu Recht, denn es gibt viele Elternteile, die nicht zahlen können, bei denen der andere Elternteil aber dennoch auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen ist. Dass hier der Staat ohne zeitliche Befristung einspringt, finde ich absolut gerechtfertigt. Damit können auch Elternteile den Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist, der Vorschuss aber aufgrund der Bezugsdauer von 72 Monaten nicht mehr gezahlt wurde.

Frage:

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss, der vom Jugendamt gezahlt wird?

Antwort:

Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beträgt der Satz 150 Euro, bis zum 12. Lebensjahr 201 Euro und bis zum 18. Lebensjahr dann 268 Euro.

Frage:

Das sind Mittel, die der Bund übernimmt?

Antwort:

Leider nicht ganz. 40 Prozent der Mittel kommen vom Bund, der Rest, also jeweils 30 Prozent, kommt vom Land und von den Kommunen, also vom Wetteraukreis.

Frage:

Was tun Sie, um säumige Elternteile, die Unterhalt leisten könnten, es aber nicht tun, heranzuziehen?

Antwort:

Da sind natürlich die Möglichkeiten staatlicher Stellen bedeutend besser, als wenn der allein erziehende Vater oder Mutter das machen müsste. Wir stellen leider fest, dass viele Pflichtige tatsächlich ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. In den Fällen wo dies möglich wäre, aber der Vater oder die Mutter sich um den Unterhalt drücken, sind wir unnachgiebig.

Der Wetteraukreis ist bei der Rückholung säumiger Unterhaltspflichtiger sehr erfolgreich. Wir haben eine Rückholquote von gut über 20 Prozent. Damit liegen wir hessenweit an der Spitze. Rund 500.000 Euro konnten wir so im vergangenen Jahr hereinholen. Im Umkehrschluss heißt das natürlich auch, dass wir rund 2,5 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss gezahlt haben.

Bildunterschrift: Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch rät, jetzt noch den Antrag auf Unterhaltssicherung zu stellen

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