Standardisierte Abläufe zum Schutz gefährdeter Kinder – aktualisierter Leitfaden für die Jugendhilfe

May 08 2018

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Im Jahr 2016 wurden in Hessen knapp 9.900 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt, so die Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes, ein Anstieg um 11 Prozent gegenüber 2015. In 1.566 Fällen wurde eine akute Gefährdung festgestellt.

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Sie brauchen Schutz vor Gefahren, die ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl erheblich beeinträchtigen. Es ist an erster Stelle das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Aufgabe des Staates ist es, darüber zu wachen“, so Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch. „Der aktuelle Leitfaden zur Sicherstellung des Kinderschutzes bei Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt ist eine umfängliche Praxisanleitung. Rahmenbedingungen, Fachstandards und Qualitätsmerkmale sind enthalten, ebenso wie Arbeitshilfen, um sach- und fachgerechte Entscheidungen in diesen Fällen treffen zu können.“

Aufgabe des Jugendhilfeträgers im Wetteraukreis ist die Unterstützung von Familien, damit Kinder und Jugendliche gesund und geborgen heranwachsen und sich gut entwickeln können. Vorbeugende Angebote sollen dabei helfen, eine Kindeswohlgefährdung gar nicht entstehen zu lassen.

Der Fachdienst Jugendhilfe bietet Beratung und Hilfen zur Erziehung bei familiären Risikofaktoren, Belastungen und Überforderungssituationen an. Es wird allen Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachgegangen, das Gefährdungsrisiko mit mehreren Fachkräften eingeschätzt und mit allen Beteiligten ein individuelles Schutzkonzept erstellt. Mit dem Handlungsleitfaden werden Verfahrensstandards für den Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen festgelegt.

Im vergangenen Jahr 2017 wurden durch den Fachdienst Jugendhilfe über 400 Gefährdungsmeldungen bearbeitet.

Das Kinderschutzteam im Fachdienst Jugendhilfe ist über Kinderschutz(at)wetteraukreis(dot)de erreichbar.

Hinweis

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).

Bildunterschrift: Stephanie Becker-Bösch mit Jutta Messerschmidt und Kolja Riemenschneider vom Fachdienst Jugendhilfe

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