Wann und wie kommt neues Unterhaltsvorschussgesetz?

Apr 27 2017

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Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch wartet mit Spannung darauf, dass sich die Bundesregierung endlich positioniert und zum 1. Juli 2017 das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft setzt.

„Der Termin zur Einführung des neuen Gesetzes war vom 1. Januar auf den 1. Juli 2017 verschoben worden. Ich hatte meine Kritikpunkte am Gesetzentwurf, wie andere Expertinnen und Experten auch, an die Bundesregierung zurückgemeldet, wie zum Beispiel die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. Familienministerin Schwesig hat sich einige Vorschläge zu Herzen genommen und Punkte im Gesetzentwurf modifiziert. Wie nun letztendlich das Gesetz aussieht, bleibt abzuwarten“, so die Sozialdezernentin. „Meine Verwaltung ist gut vorbereitet und kann sofort mit der Umsetzung beginnen, wenn die Grundlagen rechtlich einwandfrei vom Gesetzgeber definiert sind.“

Kernstück des neuen Gesetzes sind die Anspruchsvoraussetzungen: Die Leistungen können bis zum 18 Lebensjahr bezogen werden, die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben.

„Anträge, die jetzt schon für die neuen Regelungen gestellt werden, müssen abgelehnt werden, da zurzeit noch das alte Gesetz gilt: Leistungsdauer maximal sechs Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr. Ich empfehle allen Alleinerziehenden, mit der Antragstellung zu warten, bis die Bundesregierung 'grünes Licht' gibt. Sie ersparen sich und unserer Verwaltung Arbeit. Über die Presse werde ich sofort alle Informationen weitergeben, sobald wir den definitiven Starttermin des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes haben“, verspricht Stephanie Becker-Bösch.

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