Wetteraukreis lässt soziale Dienstleister in der Corona-Pandemie nicht im Stich

Aug 12 2020

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Von der Schuldnerberatung über die psychosoziale Beratung bis hin zu Angeboten von Jugend- und Sozialarbeit: Der Wetteraukreis hat eine ganze reihe von Dienstleistungen an freie Träger vergeben. Viele Dienstleister können diese Aufträge aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht wahrnehmen. "In dieser Situation lassen wir unsere Vertragspartner, mit denen wir zum Teil seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten, nicht im Stich", sagt Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Auf ihren Vorschlag hin hat der Kreissausschuss die Weiterfinanzierung von sozialen Einrichtungen und ambulanten Diensten ab dem 16. Mai bis zum Jahresende beschlossen. Diese Finanzierungszusage gilt unabhängig von der Frage, ob die Einrichtungen geschlossen oder offen sind und ob die vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich in vollem Umfang erbracht werden kann oder pandemiebedingt eben nicht.

"Wir wollen damit dazu beitragen, dass die Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden Betriebskosten in den sozialen Einrichtungen und ambulanten Diensten gedeckt werden können", erläutert Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch.

Im Gegenzug sind die Vertragspartner dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen zu erbringen, sofern dies durch das Infektionsschutzgesetz und andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Pandemie ermöglicht sind. Zudem haben die sozialen Einrichtungen und ambulanten Diense kreative Ersatzangebote für durch die Pandemie ausgefallenen Dienstleistungen zu erbringen.

"Mit dieser pragmatischen Lösung stellen wir sicher, dass nach der Pandemie die Arbeit im bisherigen Umfang wieder aufgenommen und fortgesetzt werden kann", so abschließend Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Bildunterschrift: Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch: Wir lassen Sozialdienstleister in der Krise nicht im Stich

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