Wichtige Zulassungsvorgänge auch im Notbetrieb möglich

May 11 2020

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Wenn seit dieser Woche Autohäuser in Deutschland wieder öffnen dürfen, könnten die Kfz-Zulassungsstellen wieder mehr zu tun bekommen; auch die Zulassungsstelle in Friedberg. Ohnehin ist das Arbeitsaufkommen dort ungebrochen, zumal wegen Corona die Zulassungsstelle in Büdingen geschlossen ist. Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch stellt klar, dass trotz Notbetrieb der Service der Zulassungsdienste zur Verfügung steht.

Die Zulassungsstelle in Büdingen ist wegen Corona geschlossen, in Nidda hat die Zulassungsstelle ab heute (Mitwwoch, 22.April) wieder geöffnet, allerdings müssen die Kundinnen und Kunden Mundschutz tragen und vorher einen Termin vereinbaren. Die Zulassungsstelle in Karben-Petterweil bearbeitet weiterhin Anliegen für den systemrelevanten Personenkreis und über Zulassungsdienste eingereichte Zulassungsvorgänge.

Auch in Friedberg gelten Einschränkungen im Betrieb

"Um die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, ist der Kundenservice seit 16.März 2020 in der Kfz-Zulassungsbehörde in Friedberg nur noch eingeschränkt möglich", sagt Erste Kreisbeigeordnete und Ordnungsdezernentin Stephanie Becker-Bösch, betont jedoch: "Trotz der derzeitigen Einschränkungen ist es uns wichtig, dass notwendige Vorgänge gesichert sind. Es ist klar, dass in der jetzigen Situation der Betrieb nicht wie gewohnt ablaufen kann. Nur durch angepasste Maßnahmen, wie Terminvergaben, kann der Kundenbetrieb überhaupt laufen und aufrechterhalten werden und gleichzeitig die Sicherheit aller gewährleistet werden. Ich bitte auch um Verständnis, wenn durch die besonderen Regelungen im derzeitigen Notbetrieb längere Wartezeiten entstehen."

Die Terminvergabe erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklungen nur für den darauffolgenden Werktag ab 7.30Uhr ausschließlich unter der Telefonnummer 06031/83-2162.

Bei Verlust und Diebstahl des Kennzeichens und für im Dienstleistungsgewerbe Tätige können Termine per E-Mail beantragt werden. Zum Dienstleistungsgewerbe gehören zum Beispiel: Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitswesen, Handel, Handwerk, IT- Dienstleistung, Telekommunikation, Kreditwesen (zum Beispiel, Banken), Öffentlicher Dienst, Pflegedienst, Seelsorge, Sicherheitsdienste, Vekehrsdienste, Verkehrsdienstleistungen (ÖPNV, Logistik, Spedition, Befrachtung), Postwesen (Kurier-, Express- und Paketdienste), Versicherungswesen, Verwaltung, Wasser- und Energierversorgung, Wissenschaft.

Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe können die ausgefüllte Bescheinigung des Arbeitgebers ((https://www.wetteraukreis.de/index.php?id=73108) per E-Mail senden: zulassungsstelle(at)wetteraukreis(dot)de . Der Termin wird dann mit Datum und fester Uhrzeit ebenfalls per E-Mail zugewiesen.

Zahlungen erfolgen ausschließlich über EC-Cash.

Bis auf weiteres werden außerdem nur noch Abmeldungen von aktuell im Wetteraukreis zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden können.

Verschiedene Dienstleistungen der Zulassungsbehörde wie zum Beispiel Wunschkennzeichen sind auch online über das Serviceportal möglich: https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.06.440000.

Bild: "Wichtige Zulassungsvorgänge sind auch im Notbetrieb möglich", sagt Erste Kreisbeigeordnete und Ordnungsdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

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