Über die Frage der Auswirkungen von Corona im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gibt es verschiedene Darstellungen. "Ich kann ufgrund der Besuche des Sozialen Dienstes in den Familien sagen, dass eine Zunahme der Gewalt nicht festgestellt wurde", bestätigt Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 780 Mitteilungen nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) beim Fachdienst Jugendhilfe der Kreisverwaltung ein. „Diese Mitteilungen wurden alle überprüft. Eine Einschränkung der Besuche und Überprüfungen aufgrund der Pandemie gab es nicht“, bestätigt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.
Gründe für die Mitteilungen waren Hinweise auf Vernachlässigung, körperliche und psychische Misshandlungen sowie sexuelle Gewalt. In knapp 60 Prozent der Gefährdungseinschätzungen lag nach Überprüfung keine Kindeswohlgefährdung und auch kein Hilfebedarf vor. Grund dafür sind Fehleinschätzungen der Mitteilenden. In knapp 25 Prozent gab es hingegen einen Hilfebedarf. Bei knapp 14 Prozent gab es eine konkrete Kindeswohlgefährdung und bei 3,5 Prozent eine latente Gefährdung des Kindeswohls.
Im vergangenen Jahr wurden 127 Kinder durch das Jugendamt in Obhut genommen. Im Jahr davor waren es 109 und im Jahr 2018 131. „Dieses Niveau ist seit einigen Jahren ziemlich gleichbleibend“, berichtet Sozialdezernentin Becker-Bösch. Gründe für die Inobhutnahme sind häufig Auseinandersetzungen in der Familie, Misshandlung und fehlende Versorgung. Oft sind in solchen Fällen Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Dann kann ein Kind in die Obhut des Jugendamtes genommen werden, zum Beispiel in eine Inobhutnahmegruppe, um mit dem Kind und den Eltern getrennt zu klären, welche Perspektiven es geben kann.
Die Inobhutnahmegruppen dienen als Schutzraum für die Kinder, die in einer besonders schwierigen Situation aufgefangen werden sollen. „Unser Ziel ist es, die Familien so weit als möglich zu stabilisieren und zu stärken, damit sie ihrem Erziehungsauftrag auch gerecht werden können, und dass die Kinder zurück in ihre angestammte Familie können“, macht die Wetterauer Sozialdezernentin deutlich.
Unser Bild zeigt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch mit der Leiterin des Fachdienstes Jugendhilfe Jutta Messerschmidt