Bund setzt Förderprogramm nicht fort – deutlich weniger Geld für Kitas

Nov 02 2020

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Der Wetteraukreis hat im vergangen Jahr einen Antrag auf Investitionsförderung für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen auf den Weg gebracht. „Kommunen, freie Träger und Pflegepersonen hatten fristgerecht ihre Anträge bei uns eingereicht, um in den Bereich Kindertagespflege zu investieren. Leider hat der Bund sein Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ auslaufen lassen, so dass die dringend gewünschten Mittel nicht fließen können“, sagte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Das Land hat zwischenzeitlich ein eigenes Programm ‚Kinderbetreuung“ 2020 bis 2024 aufgelegt. „Das Volumen beträgt hier allerdings nur 92 Millionen Euro, mit einem Anteil von zwei Millionen Euro für den Wetteraukreis. Mit anderen Worten: Es kommt erheblich weniger bei den Kommunen an als wir ursprünglich gedacht haben“, sagte die Wetterauer Sozialdezernentin.

In der Verwaltung wurde deshalb eine Prioritätenliste erstellt, um zumindest die zwei Millionen Euro für die Einrichtungen zu sichern. Zusätzlich könnten nach Beschlussfassung des Landeshaushaltes auch im kommenden Jahr weitere zwei Millionen Euro in den Wetteraukreis fließen. „Das ist zwar ein gutes Signal, dennoch lange nicht ausreichend, um alle Antragsteller zu bedienen. Es verbleibt ein offenes Antragsvolumen von 14 Millionen Euro“, bedauerte die Wetterauer Sozialdezernentin.

Bei der Priorisierung wurden fünf Aspekte nach den Vorgaben der Landesrichtlinie bewertet:

 

  1. Vorrangig sollten Maßnahmen gefördert werden, die maßgeblich in den Jahren 2018, 2019 und 2020 begonnen haben und bis zum 31.03.2020 beendet wurden,
  2. kleine Maßnahmen mit einer Förderung
    von weniger als 100.000 Euro,
  3. größtmögliche Mittel-Ausschöpfung,
  4. ein fristgerechter Antragseingang beim Wetteraukreis und
  5. bis dato keine Förderung in der Vergangenheit
    erhalten.

Nach diesen Kriterien wurden insgesamt 24 Anträge in die Prioritätenliste aufgenommen: zwei von kirchlichen Trägern (Ilbenstadt und Bad Vilbel) und acht kommunalen Trägern (Bad Nauheim, Büdingen, Ranstadt, Wölfersheim, Rosbach, Büdingen und Münzenberg).

„Ich bedauere sehr, dass sich der Bund aus der Förderung von Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten so massiv zurückgezogen hat. Gerade vor den besonderen zusätzlichen Herausforderungen durch Corona wird es für die Kommunen sehr schwer sein, den vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze sicherzustellen“, sagte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

 

Bildunterschrift: Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker Bösch bedauert das Ende des Förderprogramms durch den Bund

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