Duncker’scher Muskelegel – Auch bei Wildschweine in der Wetterau festgestellt

Apr 15 2019

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Im Wetteraukreis wurde bei 2,7% der Wildschweine der sogenannte „Duncker’sche Muskelegel“ entdeckt. Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch informiert die Verbraucher

Im Februar 2019 nahm die Fachstelle Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises an einem hessischen Monitoringprogramm des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL)  teil, bei dem erlegte Wildschweine auf das Vorkommen des sogenannten „Duncker’schen Muskelegels“ (der Larve des Parasiten Alaria alata) untersucht wurden. Zwischenwirte dieses Parasiten sind Wasserschnecken und Frösche in Feuchtgebieten, der eigentliche Endwirt ist der Fuchs. Die Wildschweine infizieren sich durch das Fressen dieser Schnecken und Frösche.

Bei den Stichprobenuntersuchungen von 112 Wildschweinen wurde die Larve von Alaria alata bei 3 Wildschweinen, die im Februar im Wetteraukreis erlegt worden sind, nachgewiesen. Das entspricht einer niedrigen Befallsrate von 2,7%. Bundesweit hat das Monitoringprogramm bisher eine Befallsrate von 4,7% ergeben.

Gemäß der gesundheitlichen Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 21.12.2018 gibt es bislang keinen dokumentierten Fall einer Erkrankung (larvale Alariose) des Menschen. Nach Auffassung des BfR sind humane Erkrankungen unwahrscheinlich, jedoch aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht ganz auszuschließen.

Wildschweinefleisch sollte daher nur nach ausreichender Erhitzung verzehrt werden, da dies zur Abtötung des Dunker’schen Muskelegels führt. Eine Kerntemperatur von 72°C für 2 Minuten führt laut BfR sicher zur Abtötung. Nach der Zubereitung von Wildschweinefleisch sollten alle Gerätschaften und die Hände gründlich gewaschen werden. Rohwürste (Wildsalami) sollten nicht frisch, sondern nur nach Abschluss der Reifung gegessen werden. Nach etwa 8 Tagen Reifezeit ist davon auszugehen, dass durch den Salzgehalt und den Trocknungsvorgang kein Risiko mehr besteht.

„Auch im Wetteraukreis ist der Muskelegel in Wildschweinen nachgewiesen worden, wenn auch in geringen Maße. Eine gesetzliche Untersuchungspflicht existiert nicht. Wir empfehlen den Jägern jedoch die Beprobung der Tiere, analog den Vorgaben des zuständigen hessischen Ministeriums. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Wenn die Grundsätze der Küchenhygiene beachtet werden und das Fleisch gut durcherhitzt wird, ist Wildschweinefleisch sicher, womit keine Gefahr für den Verbraucher besteht.“, erläutert Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

 

 

 

 

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