Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch und Bundestagsabgeordnete Bettina Müller fordern Unterstützung des Landes Hessen

Aug 28 2019

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Hintergrund der Forderung die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das direkte finanzielle Auswirkungen auf den Wetteraukreis hat.

Das Bundesteilhabegesetz wurden Ende 2016 verabschiedet und wird tritt schrittweise in Kraft. „Bereits jetzt haben wir Mehraufwendungen im Sozialhaushalt des Wetteraukreises zu verzeichnen“, so Becker-Bösch.

 

Weitgreifend sind die Neuregelungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab Januar 2020. Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers hat das Land Hessen die für die Durchführung der Eingliederungshilfe zuständigen Träger bestimmen und die entsprechenden Zuständigkeiten

regeln. Für Hessen wird das „Lebensabschnittsmodell“ umgesetzt.

 

Ab 2020 sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger zuständig für die neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bis Abschluss der Schulausbildung. Für die Maßnahmen nach Beendigung der Schulausbildung ist hingegen der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig.

 

Neu ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab 2020 auch für die unterhaltssichernden Leistungen aller Menschen mit Behinderung zuständig sein werden.

 

„Ich fordere die hessische Landesregierung auf, den Wetteraukreis sowie alle weiteren Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes finanziell angemessen zu unterstützen“, so Bundestagsabgeordnete Bettina Müller. „Zum Ausgleich der bei den Kommunen und beim Landeswohlfahrtsverband Hessen entstehenden Mehrbelastungen in Millionenhöhe finden sich im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN jedoch keinerlei Aussagen. Eine auskömmliche Finanzierung durch das Land Hessen ist jedoch bei der Umsetzung dieser großen neuen Struktur unabdingbar.“

 

Die Mehrkosten zur Umsetzung der neuen Zuständigkeitsregelungen und der neuen Verfahren der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung werden alleine für Hessen auf einen hohen mehrstelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt. Andere Bundesländer haben sich bereits zum Ausgleich der Mehraufwendungen bereit erklärt. Auch auf den Wetteraukreis kommen hier zusätzliche Ausgaben in Höhe von fünf bis sechs Mio. Euro bereits ab 2020 zu.

 

Stephanie Becker-Bösch sieht hier eine wichtige Aufgabe: „Das Land Hessen muss seine Verantwortung im Interesse der Menschen mit Handicap wahrnehmen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Landeswohlfahrtsverband sind entsprechend finanziell auskömmlich auszustatten, damit wir als die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden können.“

 

Das entsprechende Landesgesetz wurde am 13. September 2018 vom Hessischen Landtag beschlossen und damit auch die Notwendigkeit der auskömmlichen Finanzierung durch das Land Hessen zwar festgeschrieben, entsprechende Gespräche stehen jedoch noch aus.

 

 

Bildunterschrift: Bundestagsabgeordnete Bettina Müller mit Erster Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch

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