Im vergangenen Jahr war die Grippewelle besonders heftig. Die Ärztinnen und Ärzte zählten mehr Erkrankte, und auch der Verlauf der Krankheit war oft schwerer. "Deshalb sollte man sich rechtzeitig durch eine Grippeschutzimpfung schützen", rät Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch.
Die Impfung stellt die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen eine Influenzaerkrankung dar, sie sollte jährlich, vor Beginn der Influenzasaison vorzugsweise in den Monaten Oktober und November, durchgeführt werden. Wird dieser Zeitpunkt verpasst oder beginnt eine Grippewelle zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt, wie z.B. im Falle einer pandemischen Welle, sollte eine Impfung so bald wie möglich erfolgen. Deshalb empfehle ich schon jetzt Termine mit dem Hausarzt zu machen, um schon mit Beginn der Grippesaison den vollen Schutz zu haben.
In diesem Jahr wird mit einem Vierfach-Impfstoff gearbeitet, der die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Antigenkombination enthält. Die Vierfach-Grippeimpfung wird auf Kassenkosten gegeben. Alle gesetzlich Versicherten haben darauf einen verbindlichen Anspruch. Besonders empfohlen ist der Impfstoff für Senioren und Menschen mit einem herabgesetzten Immunsystem.
"Bei der Aufklärung über die Impfung sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die volle Ausbildung eines Impfschutzes etwa zwei Wochen benötigt und eine Infektion schon vorher erfolgen kann", erinnert Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs
Nach Untersuchungen in den letzten Jahren liegt die Wirksamkeit des Impfschutzes gegen eine laborbestätigte Influenzaerkrankung zwischen 40% und 60%, wobei die höheren Werte eher in Saisons mit guter Übereinstimmung der Impfstämme mit den zirkulierenden Stämmen erreicht werden. In der älteren Bevölkerung ist die Schutzrate vor Erkrankung durchschnittlich geringer als in jüngeren Altersgruppen.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza aktuell für folgende Personengruppen (siehe aktuelle STIKO-Empfehlungen):
alle Personen ab 60 Jahren,
Personen jeden Alters mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, u.a. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten, wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV-Infektion,
Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,
alle gesunden Schwangeren ab dem 2. Trimenon und Schwangeren mit einer chronischen Grundkrankheit ab dem 1. Trimenon,
Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal
Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Um eine Doppelinfektion mit aviärer Influenza zu vermeiden, sollten ferner Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln eine Influenzaimpfung erhalten.
Bild: Geht mit gutem Beispiel voran: Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch lässt sich gegen Influenza impfen