Kindertagespflege- Entlastung von Eltern und Schutz für Tagespflegepersonal

May 11 2020

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Seit Mitte März sind die Kindergärten geschlossen und auch Tagesmütter und Tagesväter haben oftmals nichts mehr zu tun.

"Wir wollen, dass dieser Personenkreis wegen der allgemeinen Schließung nicht in eine finanzielle Bedrängnis gerät und werden deshalb auch in Zeiten fehlender Betreuung die Kosten übernehmen. Gleichzeitig sollen die Eltern von den Gebühren freigestellt werden", sagte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Beschluss des Kreistages, der in seiner Sitzung am 20.Mai darüber beraten soll. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Wetterauer Sozialdezernentin auf die Tagesordnung setzen lassen.

"Mir ist vor allem wichtig, dass wir bewährte und funktionierende Strukturen auch in dieser Zeit der Pandemie beibehalten. Gleichzeitig wollen wir analog, wie viele andere Kommunen das im Wetteraukreis auch machen, den Eltern keinen Kostenbeitrag für ausgefallene Betreuungen in Rechnung stellen. Da Kindertagesstätten im Wetteraukreis und landesweit dazu übergegangen sind, für die Dauer der Maßnahmen keine Gebühren zu erheben, wird auch für die Notbetreuung einzelner Kinder keine Gebühr fällig. Ich denke, das ist auch eine zusätzliche Würdigung für all jene, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und sich in dieser Zeit für unsere Gesellschaft einsetzen", so abschließend Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Bildunterschrift: Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch und Andrea Rosenberger, Leiterin der Fachstelle Familienförderung der Kreisverwaltung

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