Kreis weist den Kommunen wieder Flüchtlinge zu – Notlage festgestellt

Jan 21 2022

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In einer Sondersitzung hat der Kreisausschuss des Wetteraukreises die Notlage bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen festgestellt. Der Kreisausschuss hat deshalb beschlossen, ab dem 1. Januar 2022 von dem Recht nach dem Landesaufnahmegesetz Gebrauch zu machen und Flüchtlinge den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zuzuweisen. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde dies bereits in einem Schreiben Anfang Dezember bekannt gemacht.

Wie Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch in einer Presseerklärung mitteilte, erfolgt die Verteilung der aufzunehmenden Menschen durch eine quartalsweise Quotenfestsetzung. Die Städte und Gemeinden erhalten für jede in den eigenen Unterkünften untergebrachte Person zunächst den bis 2019 geltenden Vergütungssatz. Eine Neuverhandlung dieses Satzes hat die Dezernentin in Aussicht gestellt.

bedaure es sehr, dass knapp zwei Jahre, nachdem der Kreistag beschlossen hat, die Flüchtlingsunterbringung selbst zu betreiben, den Kommunen erneut Flüchtlinge zugewiesen werden müssen. Tatsache ist es aber, dass aufgrund der veränderten weltpolitischen Lage, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2021, die Zahl der asylsuchenden Menschen in Deutschland erheblich zugenommen hat. Besonders im vierten Quartal 2021 ist dies auch im Wetteraukreis anhand der vom Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilten Zuweisungszahlen deutlich festzustellen.

Zuweisung hat sich verdoppelt

Zum Quartalsbeginn waren dem Wetteraukreis zunächst 309 Personen als Aufnahmesoll angekündigt. Diese Zahl wurde später auf 345 erhöht. Zusätzlich zu dieser Zuweisungsquote kommt die Verpflichtung zur Unterbringung von anderen Personen, wie afghanische Ortskräfte oder aufgrund humanitärer Aufnahmen, das waren noch einmal weitere 40 Personen. Damit hat der Kreis die Aufgabe, im letzten Quartal 2021 mehr als doppelt so viele Menschen unterzubringen wie im letzten Quartal 2020.

Die Belegungssituation in den kreiseigenen Einrichtungen ist mittlerweile an eine kritische Grenze gekommen. Ein Gebäude in der Straßheimer Straße in Friedberg, das eigentlich für eine Büronutzung vorgesehen war, wird wieder als Unterkunft hergerichtet, um noch einmal zusätzlich 80 Plätze zu schaffen. Damit konnten die regulären Zuweisungen der vergangenen Woche und für diese Woche gerade noch untergebracht werden.

Geplant ist die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten, etwa in der Friedberger Kaserne. Dort wird auch eine Erstaufnahmeeinrichtung des Regierungspräsidiums entstehen. „Ich bedauere die Zwangslage, in die wir manche Kommunen jetzt bringen. Wir haben alle unsere Möglichkeiten ausgeschöpft, eigene Plätze für die menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten zu schaffen. Es ist jedoch auch klar, dass der Kreis ohne die Städte und Gemeinden diese Herausforderung nicht meistern kann. Wir müssen nun auf Augenhöhe arbeiten, denn jetzt ist es erst einmal wichtig, dass alle Menschen ein Dach über den Kopf bekommen“, beschreibt die Dezernentin die aktuelle Situation.

Bei der Zuweisung an die Kommunen orientiert sich der Kreis an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommunen und ihrem Anteil an der Gesamteinwohnerzahl, wobei die Kommunen Büdingen und Friedberg nicht berücksichtigt sind, weil hier Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bestehen oder geschaffen werden sollen.

 

 

 

 

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