Schulsozialarbeit: Vorwürfe sind nicht haltbar

Jun 25 2021

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Die Neuvergabe der Schulsozialarbeit führt momenta gerade bei Eltern und Schulleitungen zu großen Unmut. Kritisiert werden eine fehlende Wertschätzung der Arbeit und dass ein rein wirtschaftliches Interesse im Vordergrund der Entscheidung gestanden habe. Gemeinsam mit Heidi Nitschke, der Geschäftsführerin des Trägers Regionale Dienstleistungen Wetterau (RDW) klärte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch die Kritikpunkte. 

„Als vor vier Jahren die Sozialarbeit in Schulen für den nunmehr neu ausgeschriebenen Bereich an den Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. vergeben wurde, wurde bereits darüber informiert, dass der Vertrag eine Laufzeit von vier Jahren haben würde und es bei Neuausschreibung zu einem Wechsel des Leistungserbringers kommen könne“, erklärt Becker-Bösch, die die Schulsozialarbeit in der Wetterau flächendeckend seit 2017 umgesetzt hat. „RDW ist einer unserer regionalen Träger, die unter anderem auch im Bereich der Flüchtlingshilfe aktiv ist. An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass RDW bereits Erfahrungen in der Schulsozialarbeit vorweisen kann. Über die Hälfte der Schulen im Wetteraukreis arbeiten bereits schon sehr erfolgreich seit dem Schuljahr 2019/2020 mit RDW als Träger der Sozialarbeit in Schulen.“

„Es handelt sich hierbei um ein übliches Verfahren. Der Trägerwechsel ist eingetreten, da der Bieter Regionale Dienstleistungen Wetterau (RDW) das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat. Unter der Begrifflichkeit „wirtschaftlichstes Angebot“ ist dabei nicht das günstigste Angebot zu verstehen ist. Grundsätzlich wird im Vergaberecht vom wirtschaftlichsten und nicht vom günstigsten Angebot gesprochen. Bei der Vergabe haben neben finanziellen Aspekten u.a. auch die geforderten und eingereichten Konzepte eine relevante Rolle“, erklärt Becker-Bösch weiter.  

Zum Vorwurf, RDW würde Dumpinglöhne zahlen, sagt Nitschke: „Im Rahmen der Ausschreibung mussten alle Bieter, somit auch RDW, eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ abgeben. Durch diese Tariftreueregelung sind wir als Auftragnehmer eines öffentlichen Vergabeverfahrens verpflichtet, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen bzw. andere sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Bestimmungen einzuhalten. Somit kann es ein „Lohndumping“ gar nicht geben. Wir haben auch bereits mit einigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Gespräche geführt um eine mögliche Übernahme zu klären.“ 

Der Sorge der Schulleitungen und der Eltern, dass der Trägerwechsel gerade im Laufe der Coronapandemie stattfinden wird, entgegnet die Sozialdezernentin:“ Ein Verschieben der Ausschreibung auf die Zeit nach der Pandemie wurde von unserer Seite natürlich angedacht. Eine Rückfrage bei der Zentralen Vergabestelle, die die zuständige Stelle für Ausschreibung im Wetteraukreis, hatte aber ergeben, dass trotz der Pandemie nach wie vor unverändert ausgeschrieben werden musste.“ Eine Rücknahme der Vergabe sei rechtlich nicht möglich. „Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Dies bedeutet auch, dass sich unterlegene Bieter an die Vergabekammer wenden können, um die korrekte Durchführung des Vergabeverfahrens überprüfen zu lassen.“

Abschließend erklärt Becker-Bösch: „Ich bin mir sicher, dass RDW die professionelle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulen genauso fortsetzen kann, wie JJ es bisher getan hat. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben in den letzten Jahren enorm viel geleistet und das wird auch weiterhin der Fall sein.“

Bildunterschrift: Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch im Gespräch mit RDW Geschäftsführerin Heidi Nitschke

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