Willkommen in der Wetterau!

Jan 17 2019

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Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch übergab vor kurzem in Münzenberg die Einbürgerungsurkunde an die 18-jährige Nicoletta Muriale. Durch die Einbürgerung erfolgt der Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit. Bestimmte Voraussetzungen und Schritte müssen hierfür eingehalten werden.

Die Entscheidung, den deutschen Pass zu beantragen, fällt   vielen ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen leicht. Viele mit ausländischen Wurzeln sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Andere haben hier ihre zweite Heimat gefunden, fühlen sich in der Wetterau zu Hause und möchten in der Lage sein, mitzugestalten. Für alle gilt: Rechte haben ist ein Teil ihrer Identität.

Aber wie läuft eine Einbürgerung ab und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den deutschen Pass zu erhalten?

Wer dauerhaft in der Wetterau und in Deutschland leben möchte und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung sind, dass die betreffende Person mindestens acht Jahre mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland gelebt hat und sich in dieser Zeit eigenständig seinen Lebensunterhalt sichern konnte. Unterbrechungszeiten oder die Verurteilung zu einer Straftat sind Ausschlusskriterien für eine Einbürgerung.

Auch die Sprachkompetenz auf B1- Niveau muss nachgewiesen werden. Dies erfolgt in den meisten Fällen über einen Sprachtest.

Wenn alle Voraussetzungen für den Antrag gegeben sind, folgt der Einbürgerungstest. Eingeführt wurde der Test im Jahr 2004, mit dem Ziel, Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen. An der Volkshochschule Wetterau kann der verbindliche Einbürgerungstest  beispielsweise abgelegt werden.

Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde ist anschließend der  letzte formale Schritt zur Erlangung des deutschen Passes.

„Es ist mir ein besonderes Anliegen und eine große Freude die Einbürgerungsurkunde persönlich überreichen zu dürfen und die neu-eingebürgerten Wetterauer offiziell willkommen heißen zu dürfen“, so Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch. „Die Einbürgerung bietet unseren neuen Mitbürgern und Mitbürgerinnen die Möglichkeit zu politischer Partizipation, rechtlicher Gleichstellung und vereinfacht insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe, also mitzugestalten und dazuzugehören. Gleichzeitig aber machen sie unsere Wetterau noch vielfältiger.“

Bildunterschrift: Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch bei Übergabe der Einbürgerungsurkunde an Nicoletta Muriale mit Bürgermeisterin Tammer im Rathaus Münzenberg

 

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