In einer Sondersitzung hat der Kreisausschuss des Wetteraukreises die Notlage bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen festgestellt. Der Kreisausschuss hat deshalb beschlossen, ab dem 1. Januar 2022 von dem Recht nach dem Landesaufnahmegesetz Gebrauch zu machen und Flüchtlinge den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zuzuweisen. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde dies bereits in einem Schreiben Anfang Dezember bekannt gemacht.
Die wachsende Zahl der Corona- Infektionen belastet die Gesundheitsämter wieder zunehmend. Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch bedankte sich mit einer kleinen Aufmerksamkeit vor Weihnachten nun bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wetterauer Gesundheitsamtes.